Aussenkamin Edelstahl Schornstein an Flachdachgaube
Kann man an diese Dachgaube einen Edelstahlschornstein an der wand der Gaube erstellen?
Der Schornstein würde im EG beginnen und hätte an der Gaupe ganz oben seinen letzten Befestigungspunkt. Von da würde er über die Gaupe 3 Meter frei ausgragen.(lt.Hersteller Kamin ausgragung max. 3Meter also OK) Der Kamin würde dann den First um 40cm überragen.
Kommentare (27)
Peter Ko
Ursprünglicher Verfasserletztes JahrWarum ist das alles nicht so einfach? 40cm über First muss sein. und nach neuer Verordnung heist es firstnah. hier wäre es an der Traufe. Aber bei der Gaube gibt es keine Traufe
Raumagentur ArteFakt
letztes JahrWie schon gesagt: sprechen Sie mit einem Schornsteinfeger. Am besten dem, der die Anlage später genehmigen soll.
An Ko
letztes JahrDas ist nicht firstnah. Der horizontale Abstand zur Traufe muss kleiner sein, als der Abstand zum First. Schau mal in die 1. Bimschv.
Peter Ko
Ursprünglicher Verfasserletztes Jahrwie nicht firstnah? der Abstand ist an der Traufe und bei dem Flachdach gibt es eigentlich keine Traufe
An Ko
letztes JahrFlachdach???? Das auf dem Bild ist ein Satteldach. So wie Sie das planen wird das der Schornsteinfeger NICHT abnehmen. Die 1. BImSchV ist nicht eingehalten. Ich schließe mich dem Vorredner an: sprechen Sie mit dem Schornsteinfeger. Er kann Ihnen das erklären.
Raumagentur ArteFakt
letztes JahrKann, aber darf er auch? Fragen Sie den Menschen, der die Betriebserlaubnis für die Anlage ausstellt. Denn er ist auch derjenige, der die Inbetriebnahme verweigern kann, wenn die Ausnahmesituation nicht anerkannt wird, weil es ja anders umsetzbar gewesen wäre.
Raumagentur ArteFakt
letztes JahrKlären Sie das Bitte mit dem verantwortlichen Schornsteinfeger. Hier kann und darf Ihnen niemand eine rechtsverbindliche Zusage für Ihre Idee geben.
An Ko
letztes JahrWenn Sie unbelehrbar sind, dann bauen Sie bitte Ihren Kamin. Der Schornsteinfeger wird diesen nicht abnehmen und einen Rückbau anordnen. Viel Spaß beim Auf- und Rückbau.
An Ko
letztes JahrNoch kurz um den verlinkten Artikel richtig zu stellen: nicht der Schornsteinfeger stellt die Ausnahme aus, sondern die Immissionsschutzbehörde. In diesem Fall wird sie das nicht in 100 Jahren tun. Viel Erfolg.
Raumagentur ArteFakt
letztes JahrUnd die Behörde fragt die Fachleute vor Ort - in diesem Fall nicht den Endkunden, der sich auf einen Artikel beruft, sondern auf den Schornsteinfeger.
An Ko
letztes JahrNein, die Behörde wendet die 1. BimSchV an. Die Behörde fragt nicht die Schornsteinfeger um Rat. Es gibt kaum eine Verordnung in der klarer geregelt ist, was zulässig ist und was nicht.
Raumagentur ArteFakt
letztes JahrZuletzt geändert: letztes JahrDie Behörde fährt aber nicht raus, sondern gibt dem Schornsteinfeger die gesetzlichen Vorgaben an die Hand, um eine Aussage zur Zulässigkeit treffen zu können.
Wir trennen glücklicherweise zwischen der legislativen (Gesetzgebende) und Exekutiven (Vollziehenden) Gewalt.
Peter Ko
Ursprünglicher Verfasserletztes Jahrwie sieht das aus wenn man ein Satteldach mit integrierter Flachdachgaube und Traufunterbrechung hat? also ein Zwerchdach hat
Peter Ko
Ursprünglicher VerfasserVor 8 Monatengenau genommen handelt es sich ja um einen Flachdachgiebel
Peter Ko
Ursprünglicher VerfasserVor 7 MonatenZuletzt geändert: Vor 7 MonatenKann hier jetzt ein Schornstein nach den alten Ableitbedingungen errichtet werden?
Peter Ko
Ursprünglicher VerfasserVor 7 MonatenBei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.
Was ist unverhältnismäßig und was ist Sätze 1 bis 6
Bedeutet das , dass man an einem Gebäude einen Schornstein nach alten Ableitbedingungen errichten kann? also z.B. an der Traufe?Raumagentur ArteFakt
Vor 7 MonatenNiemand wird Ihnen ein unumstößliches und notfalls jurisstisch einzuklagendes OK für diese spezielle Anforderung geben. Allein die Verhältnismäßigkeit wird immmer daraufhin untersucht, ob es nicht eine andere, klarere Lösung gibt. Wenn dies verneint wird, KANN ein Grund dafür vorliegen, die Genehmigung zu erteilen, wenn der ansonsten Ihnen entstehende Nachteil außerordentlich sein würde.
Keine dekorative Feuerstätte einbauen zu können ist sicher keiner dieser Nachteile. Keine Heizung installieren zu können, kann dagegen schon ein angemessener Grund einer Benachteiligung sein - vorausgesetzt es gibt keine anderen zumutbaren Heizmöglichkeiten.
Mein Rat: Wenden Sie sich an einen Fachmenschen und stellen Ihre Fragen. Das kann im Bauamt sein, oder ein Schornsteinfeger. Meinetwegen auch ein Schornsteinfeger aus einem ganz anderen Bezirk, wenn es Ihnen nur um eine Orientierung geht.
Aber: Fordern Sie keine Zustimmung für diesen speziellen Lösungsfall, sondern seien Sie offen. Es gibt das Gebäude und es gibt eine Feuerstätte. Eine offene Frage wäre zB.: "Wie kann ich unter der gegebenen Architektur die Abgasführung über das Dach herstellen, wenn folgende Parameter im inneren des Hauses zB. eher dagegen sprechen..."
Lassen Sie den Fachmenschen die Zeit, sich VOLLSTÄNDIG in das Projekt einzudenken, also alle Grundlagen dazu erfassen, und dann lassen sie ihnen die Möglichkeit, zusammen mit Ihnen zu versuchen, eine technisch umsetzbare, gestalterisch passende und rechtlich sichere Lösung zu finden.Oft hat man dann Glück, und der Gegegnüber beginnt Spaß daran zu entwickeln, diese herausforderung zu meistern und alles Wissen dazu einzubringen, daß es am Ende rund wird. Man muss jede Menge Fachwissen haben, um damit spielen zu können. Dazu gehört auch das Wissen um das Zusammenspiel zwischen den Varianten und den Konsequenzen bei Änderungen des Üblichen.
Stellen Sie sich einfach vor, Sie selbst wären in der Verantwortung, das offizielle OK dafür zu geben. Sie würden alles dafür tun, daß Sie Ihre Entscheidung auch gegnüber Ihrem Wissen zum Brandschutz begründen können.
Brandforschung ist noch immer ein großes Forschungsgebiet, und je mehr wir über die Zusammenhänge von Brandentwicklung wissen, umso weniger können wir das "einfach wie früher" machen. Die Brandursachen-Statistik ist da ein überzeigendes Argument.Peter Ko
Ursprünglicher VerfasserVor 7 Monatenvielen dank für die ausführliche Antwort. Aber doch schon der Satz in einem Gebäude wo vor 2022 erstellt wurde und unverhältnismäßigkeit herscht könnte ein Schornstein nach alten Ableitbedingungen errichtet werden
und bei der unverhältnissmäßigkeitsprüfung müsste es auch funktionieren Eine Ausreichende Verdünnung ist meiner Ansicht gegeben. Der Schornsteinn an der Traufe ist 50cm über First und in der waagrechten 5,5 Meter entfernt. Da können die Abgase frei abziehen und die Mündung ist 10Meter vom Boden entfernt und im Umkreis von 15Meter kein Fenster und nichts. und Fenster sind 1,5Meter unterhalb der Mündung. Was gilt ist die Beurteilung des Bezirksschornsteinfeger? ist das richtig? und das muss nicht zwingen mit den strengen neuen Ableitbedingungen übereinstimmen? Es kann ausnahmen geben? und der Bezirksschornsteinfeger hat ermessensspielraum?
Raumagentur ArteFakt
Vor 7 MonatenSie wollen die Anlage neu erreichten - da zählt kein Bestandsschutz einer bestehenden Anlage. Und ob "Unverhältnismäßigkeit" herrscht kann aufgrund fehlender Einsicht in das Objekt nciht beurteilen.
Wie gesagt: es ist kein Grundrecht, einen Dekokamin nachträglich anschliessen zu können. Es stellt keine unbillige Härte dar, keinen zu haben, und entsprechend stellt es auch keine Benachteiligung dar, weshalb keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.
Unverhältnismäßig bedeutet zB, wenn eine alternative Lösung das ganze unwirtschaftlcih macht, oder die höheren Kosten das ergebnis nciht mehr rechtfertigen.Jedoch nur, wenn der Wunsch nicht unrealistisch ist, weil zB. die Architektur dagegen spricht.
Ermessensspielräume sind immer gegeben, da es nie "die eine" Wahrheit gibt. Jede Bestimmung hat Ihre Vorgeschichte, und die gilt es bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Ein Kamin darf eigentlich nicht mit der Bausubstanz eingebunden sind. Einfach gesagt: sollte das Haus zusammenfallen, muss der Kamin dennoch stehenbleiben können. Früher war das anders, und weil dann öfter mal Wände versetzt wurden, kam es zu Beschädigungen der Kamine, was dann zu Gefährdung von Leben führte. Später dann wiurden dannn die Formsteine entwickelt, die mehrere Sicherheitlücken eindämmen oder gar schliessen konnten. Heute sind die Anforderungen aufgrund der unterschiedlichen Brennstoffe und daraus resultierenden Abgas-Temperaturen ungleich vielschichtiger.
Sie wollen jetzt ein Rohr an der Substanz befestigen, und es muss sichergestellt sein, daß Bewegungen des Hauses nciht zu Rissen im Rohr führen (können). Vielleicht ist ja auch eine Einschränkung der Feuestätte auf die Nutzung bestimmter Brennstoffe (geringere Abgastemperatur) ein Lösungsansatz, wenn alles andere nicht genehmigungsfähig zusammenspielen will.All das gehört zum Fachwissen der Fachmenschen, dessen ich mich in solchen Fragen immer wieder bediene und begeistert und fasziniert dazulerne...
....und weshalb ich mich bei neuen Fragen auch immer wieder an diese wende. Wer weiss, was ich diesmal wieder alles nicht berücksichtig habe und mit welchen Lösungen sie mich diesmal überraschen.
Peter Ko
Ursprünglicher VerfasserVor 7 Monatenich berufe mich auf diesen unten stehenden Satz(fettdruck) und damit meine ich, das ein Schornstein nach alten Ableitbedingungen funktionieren müßte. Die neuen Bedingungen kommen im Prinzip am Bestandsgebäude einem Verbot von Edelstahlschornsteinen gleich.
Da funktioniert kein Schornstein im Bestandsgebäude,
Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.Peter Ko
Ursprünglicher VerfasserVor 7 Monatenbescheinigung gemäß § 50 abs. 1 lbo i.v. mit anhang
bescheinigung gemäß § 67 lbo - bauabnahme
was beinhalten die beiden Bescheinigungene?Peter Ko
Ursprünglicher VerfasserVor 7 MonatenZuletzt geändert: Vor 7 MonatenKann das jemand erklären? Danke
Peter Ko
Ursprünglicher Verfasservor 15 TagenAusnahmen: Neue Kaminöfen, alte RegelnBesitzer von vor 2022errichteten Immobilien dürfen einen neuen Kaminofen samt Schornstein ausnahmsweise ebenfalls nach den alten, weniger strengen Vorschriften errichten, wenn die neuen Regeln mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind.18
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Raumagentur ArteFakt